Leistungsbewertung

 

Laut Beschluss der Gesamtkonferenz vom 21.10.2019 werden die Schüler in der Schuleingangsphase erstes Schuljahr ausschließlich verbal beurteilt.

 

In der Schuleingangsphase 2. Schulbesuchsjahr gibt es im 1. Halbjahr eine Benotung in Deutsch und Mathematik. Ab dem 2. Halbjahr werden alle versetzungsrelevanten Fächer bewertet. Das Lern- und Sozialverhalten wird verbal eingeschätzt.

 

Ab dem 3. Schuljahrgang erfolgt, außer im Englischunterricht, die Bewertung durch Zensuren in allen versetzungsrelevanten Fächern.  Das Lern- und Sozialverhalten wird verbal eingeschätzt.

 

Im 4. Schuljahr wird die Zensurengebung auch für das Kernfach Englisch sowie für Lern- und Sozialverhalten ergänzt. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden – sofern als Förderort die Grundschule festgelegt wurde – im „Gemeinsamen Unterricht“ nach individuellen Förderplänen beschult und die Leistungen entsprechend bewertet.

 

Nach Beschluss der Gesamtkonferenz vom 17.10.2012 gehen Klassenarbeiten mit 25% in die Zeugniszensur. Die restlichen Zensuren mit 75%.

 

Alle Tests, Kurzkontrollen etc. werden mit dem Bewertungsmaßstab (95%/81/66/51/26/0) bewertet, Klassenarbeiten mit dem Bewertungsmaßstab (93%/75/60/40/20/0).




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