Freistellungen

 

Ihr Kind kann in Ausnahmefällen vom Schulbesuch freigestellt werden. Bitte stellen rechtzeitig einen Antrag:

  • bei einem Tag: Entscheidung trifft Klassenleiter
  • bis zu 10 Tagen: Entscheidung trifft die Schulleitung
  • ab dem 11. Tag entscheidet das Landesschulamt



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