Hausordnung der Grundschule Holleben

  1. Wir nehmen aufeinander Rücksicht besonders auf jüngere Schüler, sind höflich zueinander und vertragen uns. Streitigkeiten schlichten wir ohne Gewalt. Wir können dazu auch, wenn nötig, die Lehrer zu Hilfe bitten.
  2. Das Schulgelände betreten wir 15 Minuten vor dem Einlass ins Schulgebäude. Nach dem Ende unseres Unterrichts verlassen wir das Schulgelände. Anderenfalls entfällt der Versicherungsschutz der Schule.
  3. Während des Unterrichts und in den Pausen verlassen wir das Schulgelände nicht.
  4. Um Störungen zu vermeiden, kommen wir pünktlich zum Unterricht. Dieser wird pünktlich begonnen und beendet.
  5. Unsere Eltern verabschieden wir vor dem Eingang in das Schulgebäude und gehen zielgenau in unsere Klassenräume.
  6. Wir bereiten uns gut auf den Unterrichtstag vor und bringen auch für diesen alle nötigen Unterrichtsmaterialien mit.
  7. Im Unterricht wird mitgearbeitet. Wer sich verweigert oder seine Aufgaben beabsichtigt verzögert, holt diese zu Hause nach. Ebenso wird versäumter Unterrichtsstoff nachgearbeitet.
  8. Fehlt ein Schüler/eine Schülerin geben die Eltern am selben Tag, bis spätestens 9.00 Uhr, telefonisch den Grund des Fehlens der Klassenlehrerin oder im Büro an. Am 1. Tag nach der Krankheit legen die Erziehungsberechtigten der Klassenlehrerin die schriftliche Entschuldigung vor.
  9. Muss ein Schüler/eine Schülerin aus gesundheitlichen Gründen den Unterricht vorzeitig verlassen, bedarf es der Erlaubnis der betreffenden Klassen- oder Fachlehrerin. Diese informiert die Eltern und vereinbart, dass der Schüler/die Schülerin abgeholt wird.
  10. Unsere Garderobe und Turnbeutel hängen wir an die dafür vorgesehenen Kleiderhaken und lassen sie nicht auf dem Fußboden herumliegen. Turnsachen werden jeden Freitag zum Reinigen mit nach Hause genommen. 
  11. Für Wertgegenstände und Geld übernimmt die Schule keine Haftung. Dies gilt auch für abgelegten Schmuck im Sportunterricht und in den Umkleideräumen. Es ist grundsätzlich untersagt, im Sportunterricht Schmuck zu tragen. Dazu zählen Ringe, Ketten, Gürtel, Uhren, Haarspangen, Ohrringe, Piercings (sichtbar!) Freundschaftsbänder etc. Erziehungsberechtigte können die Verantwortung oder Haftung für das Tragen von Schmuckgegenständen nicht übernehmen (Rundverfügung vom 15.02.1999).
  12. Handys und Smartwatches sind während der Schulzeit von 7.45 Uhr bis 13.30 Uhr ausgeschaltet. Bei Verlust oder Beschädigung aller Art haften die Eltern. Bei Missachtung wird nach einmaliger Ermahnung das Gerät eingezogen und ist dann frühestens am nächsten Schultag von 7.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Sekretariat von einem Erziehungsberechtigten abzuholen.
  13. Fundsachen geben wir bei einem Lehrer oder im Büro ab. Liegengelassene Kleidung und Schuhe werden gesammelt und nach einer Aufbewahrungszeit von einem Monat der Kleidersammlung zugeführt.
  14. Um Unfälle und Sachbeschädigungen zu vermeiden, werfen wir nicht mit Steinen, Schneebällen und anderen Gegenständen. Wir bringen in die Schule keine Sprays, Glasflaschen oder gefährliche, spitze Gegenstände (z. B. Feuerzeuge, Messer) mit.
  15. Unfälle und Schadensfälle melden wir immer sofort einem Lehrer oder im Büro, damit sofort erste Hilfe geleistet oder entstandener Schaden beseitigt werden kann. Für Unfälle und Beschädigungen gelten die Bestimmungen der Versicherungen.
  16. Wir beschädigen oder zerstören nicht mutwillig persönliches und schulisches Eigentum (Räume, Anpflanzungen im Schulgelände, Lehr- u. Arbeitsmittel, Bücher der Schule, Sportgeräte).
  17. In den großen Pausen halten wir uns auf dem Schulhof auf. Dort dürfen wir mit den ausgegebenen Spiel- u. Sportgeräten spielen. Bei schlechtem, regnerischem Wetter bleiben wir in den Klassenräumen.
  18. Auf dem Schulgelände fahren wir nicht mit dem Fahrrad. Fahrräder stellen wir nur am Fahrradständer ab. Wir wissen, dass für die Fahrräder die Schule keine Haftung übernimmt.
  19. Der Konsum von Alkohol, Nikotin und Drogen ist verboten. Rauchverbot auf dem ganzen Schulgelände und im Schulhaus!
  20. Im Schulhaus, auf den Fluren und auf dem Brückenübergang rennen und schlittern wir nicht.
  21. Bei der Benutzung der Toiletten stopfen wir keine Toilettenpapierrollen in die Becken. Wir halten die Toiletten sauber und schließen immer die Türen.
  22. Für die Sauberkeit des Schulhofes, der Flure und des Brückenüberganges sind wir alle mit verantwortlich. Abfälle und Papier werfen wir in die dafür aufgestellten Behälter.
  23. In unseren Klassenräumen sind wir alle für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich.
  24. In den stattfindenden Arbeitsgemeinschaften gilt ebenso die Hausordnung!
  25. Erziehungsberechtigten ist es untersagt, im gesamten Gebäude der Grundschule Holleben Veränderungen jeglicher Art ohne Wissen der Schulleiterin bzw. Klassenlehrerin vorzunehmen. Hier gilt das Hausrecht.
  26. Das Parken auf dem Parkplatz gegenüber der Turnhalle ist von 7.00 Uhr bis 15.00 Uhr nur Lehrern und Mitarbeitern der Grundschule Holleben gestattet. Dieser ist nicht öffentlich, siehe Parkplatzschild! Auf den Flächen vor der Turnhalle ist generelles Halteverbot.

Die Änderung der Hausordnung wurde am 19.06.2025 durch die Gesamtkonferenz bestätigt und ist mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt.

 

A. Satke

Schulleiterin

 

 

 

 




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